Deutschland soll höhere Garantien für Euro-Stabilisierungsfonds übernehmen
Berlin: (hib/AHE) Die deutsche Beteiligung am Euro-Stabilisierungsfonds
EFSF (European Financial Stability Facility) soll nach dem Willen der
Koalitionsfraktionen ausgeweitet werden.
Nach dem gemeinsam vorgelegten
Gesetzentwurf (17/6916)
von CDU/CSU- und FDP-Fraktion soll der deutsche Anteil an Kreditbürgschaften für
überschuldete Euro-Mitgliedstaaten von bisher 123 Milliarden auf 211 Milliarden
Euro steigen.
Im Rahmen der Krisenbewältigung hätten die Staats- und
Regierungschefs der Eurozone im März 2011 beschlossen, die vereinbarte
Darlehenskapazität des Rettungsfonds von 440 Milliarden Euro in vollem Umfang
bereitzustellen, heißt es in der Begründung.
Dafür bedürfe es einer Anhebung des
maximalen Garantierahmens, den die Euro-Mitglieder anteilig tragen.
Der
Bundestag will am Donnerstagmorgen in erster Lesung über die Vorlage beraten.
Um eine drohende Zahlungsunfähigkeit von Euro-Staaten abzuwenden und
Ansteckungseffekte zu vermeiden, wollen die Staats- und Regierungschefs der
Eurozone den Rettungsschirm außerdem mit zusätzlichen und flexibleren
Instrumenten ausstatten, heißt es weiter.
Entsprechend sieht der Gesetzentwurf
der Koalition vor, dass der EFSF Euro-Staaten einzelne Kreditlinien und Darlehen
zur Refinanzierung ihrer Finanzinstitute zur Verfügung stellen kann. Bei
„außergewöhnlichen Umständen“ soll die EFSF Anleihen eines Euro-Staates auf dem
Sekundärmarkt kaufen können, „in Ausnahmefällen im Kontext eines Programms mit
strengen Auflagen“ auch auf dem Primärmarkt – also direkt beim betroffenen
Staat.
Über die Gewährung der Hilfen entscheiden weiterhin einstimmig die
Mitgliedstaaten der Eurozone, heißt es im Gesetzentwurf. Sie seien an „strenge
Auflagen“ gebunden. In der Regel sei das ein „umfassendes wirtschafts- und
finanzpolitisches Anpassungsprogramm“, das der betroffene Staat mit der
EU-Kommission und unter Mitwirkung von Europäischer Zentralbank und nach
Möglichkeit auch des Internationalen Währungsfonds auszuhandeln hat.
Offen lässt der Gesetzentwurf die Frage, in welcher Form der Deutsche
Bundestag bei Entscheidungen zum Rettungsfonds beteiligt wird.
Die Ausgestaltung
der Parlamentsbeteiligung sollen nach Vorstellungen der Koalitionsfraktionen im
weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens getroffen werden – in Kenntnis des
für den morgigen Mittwoch „erwarteten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur
Griechenlandhilfe und zu den bisherigen Maßnahmen zur Stabilisierung des
Euro“.
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