Mittwoch, 19. Oktober 2011

Flosbach/Brinkhaus: Die Koalition greift bei der Regulierung des grauen Kapitalmarktes durch | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Presseportal.de


Berlin (ots) - Die Koalition hat heute im Finanzausschuss das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus: 

"Dieses Gesetz ist ein Riesensprung beim finanziellen Verbraucherschutz. Mit dem Gesetz regulieren wir erstmals und umfassend den grauen Kapitalmarkt. Damit schließen wir eine große Lücke und erreichen jetzt bei allen Finanzmarktprodukten und Finanzmarktakteuren ein gleiches Verbraucherschutzniveau. 

Die sogenannten "freien" Vermittler von Graumarktprodukten werden in Deutschland erstmals einer flächendeckenden Aufsicht unterworfen. Sie müssen zukünftig ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und sich registrieren lassen. Außerdem gelten für sie strengere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten.

Mit den neuen Kurzinformationsblättern wird der Anleger künftig kurz und verständlich über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken der Vermögensanlagen informiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird künftig Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte intensiver prüfen. Diese Prospekte müssen nunmehr auch zusätzliche Angaben enthalten, mit denen sich Anleger ein Bild von der Zuverlässigkeit des Emittenten machen können. Schließlich wird das Prospekthaftungsrecht verschärft, insbesondere die Haftungsvoraussetzungen erleichtert.

Mit dem Gesetz lösen wir unser Wahlversprechen von 2009 ein, dass jedes Finanzmarktprodukt und jeder Finanzmarktakteur reguliert und beaufsichtigt wird."

Hintergrund:

Durch das Gesetz wird der Anlegerschutz im Bereich des so genannten grauen Kapitalmarktes gestärkt. Der Gesetzentwurf sieht dabei Regelungen vor, die sowohl bei den Produkten als auch bei den Vermittlern dieser Produkte ansetzen.
Im grauen Kapitalmarkt können Anlegern durch unseriöse Anbieter und die von diesen angebotenen Finanzprodukte sowie durch unseriöse oder unzureichend qualifizierte Produktvertreiber und deren nicht anlegergerechte Vermittlung oder Beratung finanzielle Schäden drohen. Ein Grund ist das bisher vergleichsweise geringe Regulierungsniveau im Graumarktbereich. Das neue Gesetz soll diesen Defiziten entgegenwirken. 

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